|
13 juin 2006 Allemagne : Le
groupement religieux des Témoins de Jéhovah accède au statut de
corporation de droit public Suite à la décision rendue par le Tribunal fédéral administratif de Leipzig le 1er février 2006 (lettre du droit des religions mars 2006), le Land de Berlin a décidé le 23 juin 2006, d'accorder au groupement religieux des Témoins de Jéhovah le statut de corporation de droit public. Texte original Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an die
Religionsgemeinschaft „Jehovas Zeugen in Deutschland e.V.“ Der Senat hat auf
Vorlage des Senators für Wissenschaft, Forschung und Kultur, Dr. Thomas
Flierl, zustimmend zur Kenntnis genommen, dass die Senatsverwaltung für
Wissenschaft, Forschung und Kultur beabsichtigt, der
Religionsgemeinschaft „Jehovas Zeugen in Deutschland e.V.“ die
Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zu verleihen. Nach
Grundgesetz Artikel 140 - in Verbindung mit der Weimarer
Reichsverfassung Artikel 137 Abs. 5 Satz 2 - sind
Religionsgemeinschaften auf ihren Antrag hin die Rechte einer Körperschaft
des öffentlichen Rechts zu verleihen, wenn sie durch ihre Verfassung
und die Zahl ihrer Mitglieder die Gewähr der Dauer bieten. Gemäß den
zwischen den Ländern abgestimmten Verleihungskriterien muss die
Gemeinschaft unter anderem ca. 30 Jahre existieren, organisatorische
Festigkeit und öffentliche Bedeutung besitzen, eine Mitgliederzahl von
mehr als einem Promille der Gesamtbevölkerung aufweisen und in der Lage
sein, ihren finanziellen Verpflichtungen dauerhaft nachzukommen. All
diese Kriterien werden durch die Religionsgemeinschaft „Jehovas Zeugen
in Deutschland e.V.“ erfüllt. Auch die Rechtstreue ist nach einem
Urteilsspruch des Oberverwaltungsgericht Berlin als gegeben anzusehen.
Die Religionsgemeinschaft „Jehovas Zeugen in Deutschland e.V.“ hat
demnach einen Anspruch auf die Verleihung der Rechte einer Körperschaft
des öffentlichen Rechts.Dem heutigen Senatsbeschluss ist ein langjähriger
Verwaltungsrechtsstreit vorausgegangen, in dem das Land Berlin Zweifel
an der Rechtstreue der Jehovas Zeugen geltend gemacht hatte. Er hatte
dies u.a. damit begründet, dass Jehovas Zeugen den staatlichen Schutz
Minderjähriger unterlaufen, wenn Eltern ihre Zustimmung zu
lebenserhaltenden Bluttransfusionen verweigern, im Falle eines Austritts
oder Ausschlusses eines Mitglieds aktiv auf die Trennung von Ehepartnern
oder Familien hinwirken oder das Kindeswohl durch verbindliche
Erziehungsvorgaben gefährden würden. Laut Feststellung des
Oberverwaltungsgerichtes Berlin vom 24. März 2006 bestehen jedoch keine
greifbaren Anhaltspunkte dafür, dass die Religionsgemeinschaft sich in
der Vergangenheit nicht rechtstreu verhalten hätte. Die durch die
Rechtsprechung aufgestellten Verleihungsvoraussetzungen – Rechtstreue
und Achtung der Fundamentalprinzipien der Verfassung, der dem
staatlichen Schutz anvertrauten Grundrechte Dritter und der Grundsätze
des Staatskirchenrechts – werden nach Darlegung der Gerichte somit von
Jehovas Zeugen erfüllt. Staatssekretärin Barbara Kisseler wird in Kürze
die Urkunde zur Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen
Rechts an ein Mitglied des Präsidiums von Jehovas Zeugen in Deutschland
überreichen. Source: http://www.berlin.de/landespressestelle/archiv/2006/06/13/41992/index.html
|